Berufsgenossenschaften und Mobbing

Prävention

Prävention hat das Ziel, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren (Mobbing) zu verhindern sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Zeitgemäße Prävention folgt einem ganzheitlichen Ansatz, der sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Maßnahmen genauso einschließt wie den Gesundheitsschutz (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung).

Berufsgenossenschaften

und Unfallkassen nehmen diesen gesetzlichen Auftrag mit Erfolg wahr. Ziel ihrer Präventionsarbeit ist die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit in gewerblichen und öffentlichen Betrieben, in Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen des Bildungswesens sowie für ehrenamtlich Tätige, insbesondere Angehörige der freiwilligen Feuerwehren. Zu ihren Aufgaben gehören Beratung und Überwachung, Forschung, Aus- und Fortbildung sowie Information. Damit werden die Voraussetzungen für Sicherheit und Gesundheit im Betrieb und in den Bildungseinrichtungen sowie im Bereich Verkehrssicherheit geschaffen (Prävention).

  • Was meinen sie, werden bei ihnen im Betrieb diese Aufgabenbereiche auch umgesetzt? Wer gemobbt wird, dem kommt dieses meistens nicht so vor. Nicht ganz zu Unrecht, wie Berichte und Recherchen aus unserer Selbsthilfegruppe zeigen.
  • Und noch mehr Pflichten den Arbeitnehmern gegenüber haben die Berufsgenossenschaften. Prüfen Sie doch, ob bei ihnen im Unternehmen über Mobbing am Arbeitsplatz auch offen gesprochen werden kann, oder allen Mitarbeitern Maßnahmen bekannt sind, wie man sich bei Mobbing im Betrieb zu verhalten hat? Haben Sie einen Mobbingbeauftragten o.ä. im Unternehmen?

§ 14 Grundsatz - ein Auszug aus dem Sozialgesetzbuch VII (gesetzliche Unfallversicherung)

(1) Die Unfallversicherungsträger haben mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (Mobbing) und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen.
(2) Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Unfallversicherungsträger mit den Krankenkassen zusammen.
(4) Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. unterstützt die Unfallversicherungsträger bei der Erfüllung ihrer Präventionsaufgaben nach Absatz 1. Sie nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
  1. Koordinierung, Durchführung und Förderung gemeinsamer Maßnahmen sowie der Forschung auf dem Gebiet der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
  2. Klärung von grundsätzlichen Fach- und Rechtsfragen zur Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung in der Prävention.

Rahmenvereinbarung der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung zur Zusammenarbeit bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren

2. Aufgaben und Pflichten

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einen weitreichenden Auftrag erhalten, der neben den Überwachungstätigkeiten und dem Erlassen von Unfallverhütungsvorschriften auch die Ermittlung der Ursachen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren die Beratung der Betriebe, die Durchführung von Motivations- und Schulungsveranstaltungen für Unternehmer, die Aus- und Fortbildung der Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes, die Möglichkeit der Einrichtung überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienste, die Forschung beinhaltet.
Bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren arbeiten die Krankenkassen mit den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zusammen. Aufgaben und Pflichten der Krankenkassen sind dabei die Ermittlung von Erkenntnissen über Zusammenhänge zwischen Arbeitsbedingungen und Erkrankungen, die Unterrichtung der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung über diese Erkenntnisse, die Mitteilung von berufsbedingten gesundheitlichen Gefährdungen oder Berufskrankheiten an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, im Einzelfall die Forschung.

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